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AED-Standorte jetzt melden!

Kataster für Brandenburg schafft Grundlage zum Einsatz von AED's im Notfall

Öffentlich zugängliche Defibrillatoren (AED) melden

Bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Minute. Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) können die Überlebenschancen entscheidend erhöhen, wenn sie schnell verfügbar sind. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Standorte bekannt und im Notfall zuverlässig auffindbar sind. Da derzeit kein bundesweit einheitliches AED-Kataster existiert, betreibt die Regionalleitstelle Brandenburg/Havel ein landesweites Kataster für öffentlich zugängliche Defibrillatoren im Land Brandenburg. Ziel ist es, die Standorte zentral zu erfassen und für die Notfallversorgung nutzbar zu machen.

Warum sollten AED gemeldet werden?

Jeder öffentlich zugängliche AED kann im Ernstfall Leben retten. Damit Leitstellen, Einsatzkräfte und qualifizierte Ersthelfende auf diese Informationen zugreifen können, ist eine möglichst vollständige und aktuelle Erfassung aller öffentlich zugänglichen Geräte erforderlich. Nach erfolgreicher Aufnahme in das Kataster werden die AED-Standorte an das KatRetter-System übermittelt. Registrierte Ersthelfende können dadurch im Einsatzfall gezielt zu einem verfügbaren Defibrillator geleitet werden. So wird wertvolle Zeit bis zur Defibrillation gewonnen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert.

Verifizierung der Meldungen

Um eine hohe Datenqualität sicherzustellen, wird jede eingehende Meldung vor der Freischaltung überprüft. Die gemeldeten Standorte werden durch die jeweils zuständigen Ansprechpartner der Regionalleitstellen auf Plausibilität geprüft. Erst nach erfolgreicher Verifizierung wird ein AED in das landesweite Kataster aufgenommen. Diese Prüfung gewährleistet, dass ausschließlich tatsächlich vorhandene und öffentlich zugängliche Defibrillatoren für die Leitstellen und das KatRetter-System bereitgestellt werden.

Wer kann einen AED melden?

Die Meldung steht allen offen. Ob Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Arztpraxen, Apotheken oder Privatpersonen – jeder öffentlich zugängliche Defibrillator trägt dazu bei, das landesweite AED-Kataster für Brandenburg zu vervollständigen. Für eine vollständige Erfassung werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

•    Standort des AED (Adresse und möglichst genaue Beschreibung)
•    Informationen zur Zugänglichkeit (z. B. rund um die Uhr oder nur während bestimmter Öffnungszeiten)
•    Betreiber oder Ansprechpartner
•    Optional Fotos des Geräts und des Standortes zur Unterstützung der Verifizierung

AED jetzt melden

Die Meldung eines öffentlich zugänglichen Defibrillators erfolgt unkompliziert über das landesweite AED-Kataster:

 > Link zum Meldeportal

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit jeder Meldung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Notfallversorgung im Land Brandenburg und helfen dabei, dass lebensrettende Defibrillatoren im Ernstfall schnell gefunden und eingesetzt werden können.