Neue Arbeitsanweisungen zur Optimierung der Alarmierungsqualität
Zur weiteren Optimierung der Alarmierungsqualität wurden in der Regionalleitstelle NordOst mit sofortiger Wirkung zwei neue Arbeitsanweisungen in Kraft gesetzt. Ziel ist es, unnötige Alarmierungen der Feuerwehren zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu gewährleisten.
Automatische eCalls und Notfallalarme mobiler Endgeräte
Automatisch ausgelöste eCalls sowie Notfallalarme von Smartphones oder Smartwatches führen künftig nicht mehr automatisch zur Alarmierung eines Einsatzstichwortes mit technischer Menschenrettung. Eine Alarmierung der Feuerwehr erfolgt nur noch dann, wenn sich aus der standardisierten Notrufabfrage oder weiteren gesicherten Erkenntnissen konkrete Hinweise auf feuerwehrrelevante Maßnahmen ergeben. Anderenfalls erfolgt eine lagegerechte Alarmierung mit dem Einsatzstichwort „H:VU mit P“ bzw. bei reinen Notfallalarmen mobiler Endgeräte ausschließlich des Rettungsdienstes.
Heimrauchwarnmelder
Bei Notrufen im Zusammenhang mit Heimrauchwarnmeldern wird künftig konsequent die standardisierte Notrufabfrage angewendet. Kann hierbei eindeutig ein Batterie- oder Störungsalarm festgestellt werden, erfolgt grundsätzlich keine Alarmierung der Feuerwehr. Eine Alarmierung erfolgt weiterhin, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefahrenlage vorliegen oder eine solche nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
Ziel der Anpassungen
Mit den neuen Arbeitsanweisungen wird eine einheitliche und lagegerechte Alarmierung sichergestellt. Gleichzeitig werden vermeidbare Feuerwehreinsätze reduziert und die verfügbaren Einsatzkräfte sowie Einsatzmittel gezielt dort eingesetzt, wo sie tatsächlich benötigt werden. Ohne Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung.
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