Brandschutz und technische Hilfeleistung
Unter Brandschutz werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes – also Feuer und Rauch – vorbeugen. Auch zählen die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand dazu. Unterschieden wird dabei zwischen einem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Vorbeugender Brandschutz
Alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenwirken, sowie die Folgen von Bränden bestmöglich einzuschränken, gehören zum vorbeugenden Brandschutz.
Abwehrender Brandschutz
Wenn es brennt, wird sofort der abwehrende Brandschutz benötigt. Hierzu gehören insbesondere Sofortmaßnahmen der Feuerwehr. Neben dem Löschen eines Brandes gehört es dazu Folgen wie einem anschließenden Wasserschaden, so gering wie möglich zu halten. Dieser kann um ein Vielfaches höher sein als der Primärschaden, also der zeitlich zuerst eingetretene Schaden wie einem Brand, der Ursache für weitere Schäden ist.
Technische Hilfeleistung
Als Technische Hilfeleistung, abgekürzt TH oder THL, werden Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen bezeichnet, die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden.
Technische Hilfe in diesem Sinne wird insbesondere von den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk (THW) geleistet. Sie umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln, also diversen Mitteln zur Löschung brennbarer Stoffe, oder der Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken, bzw. bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistung wie folgt verschoben:
- patientengerechte Rettung,
- Rettung eingeklemmter Personen aus verunfallten Fahrzeugen,
- Bergung verunfallter Fahrzeuge,
- Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere,
- Beseitigung und Verhinderung von Sturmschäden,
- Hilfeleistungen bei Überschwemmungen,
- Hilfeleistung im Katastrophenfall,
- Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist,
- Gefahrguteinsätze, u. a. gefährliche Stoffe abdichten, aufnehmen und sichern,
- Strahlenschutz,
- Beseitigung von Ölspuren sowie
- weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei oder anderen Behörden.